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Ausbildungsentschädigung für Nachwuchskicker

Ausbildungsentschädigung für Nachwuchskicker

Auch im Amateurfußball geht’s um das liebe Geld. Bereits ab dem siebten Lebensjahr kann ein Verein für Nachwuchskicker, die länger als  ein Jahr dort gemeldet sind, eine sogenannte Ausbildungsentschädigung verlangen. Die Summen sind vom österreichischen Fußballbund vorgeschrieben. Für einen Zwölfjährigen (oder jünger) sind zum Beispiel 370 Euro fällig, ein 14-Jähriger kostet bereits stolze 1100 Euro.

Für einen David Alaba wäre ein solcher Betrag sicher ein Schnäppchen gewesen, für viele Nachwuchskicker, denen es einfach nur um’s Fußballspielen geht, kann die Ausbildungsentschädigung aber schwerwiegende Folgen haben. Will ein junger Spieler den Verein wechseln, muss sein neuer Verein, die für ihn festgeschriebene Summe, an den alten Verein überweisen. Doch welcher Verein ist im Amateurbereich dazu bereit, solche Summen zu zahlen? Im Extremfall, das heißt, wenn sich die beiden Vereine nicht einigen sollten, ist der Spieler dazu gezwungen, sich auf Vereinsebene eine fußballerische Auszeit zu nehmen. Für einen fußballbegeisterten Teenager sicher die schlimmste Bestrafung. Zumal er zum Beispiel aufgrund eines Wohnortwechsels seinen Stammverein verlassen muss, aber bei keinem neuen Verein spielen darf bzw. kann.

Im österreichischen Nachwuchsfußball sind solche Fälle längst keine Seltenheit. International gibt es keine Ausbildungsentschädigung. Kurios: Für die vom ÖFB festgelegte Ausbildungsentschädigung gibt es keine Altersbeschränkung. Nicht nur deswegen besteht hier sicherlich Handlungsbedarf.