Nationaler Vereinswechsel für Amateure
Das Regelwerk des ÖFB für Spielerwechsel zwischen Vereinen ist unübersichtlich und schwierig. Nach und nach beschäftigen wir uns deshalb mit den einzuhaltenden Vorgaben. Folgende Regeln müssen Spieler und Vereine einhalten um auf nationaler Ebene regelkonform einen Wechsel vornehmen zu können:
Amateurspieler können in der Sommerübertrittszeit und/oder in der Winterübertrittszeit eines jeden Jahres mit der Freigabe seines bisherigen Vereins den Verein wechseln. Dazu muss Folgendes erfüllt werden um die Gültigkeit zu gewährleisten.
a) Auf dem Anmeldeschein/Formular für den Vereinswechsel muss die Freigabe vermerkt sein.
b) Die Unterschrift und Vereinsstampiglie des abgebenden Vereins müssen angehängt sein.
c) Auf dem Formular muss auch der neue Verein, der den Spieler erworben hat, angeführt sein.
d) Die Übertrittszeiten in der Periode müssen eingehalten werden. Die Winterübertrittszeit 2018 ist von 7. Jänner bis 6. Februar!
e) Der Spieler muss seine Unterschrift (bei Minderjährigen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auch des Erziehungsberechtigten) auf dem „Anmeldeschein/Formular für den Vereinswechsel“ platzieren.
Die Freigabe kann auch über das „Online-Meldewesen“ erteilt werden. Der Anmeldeschein ist mit dem vollständigen Freigabevermerk innerhalb der betreffenden Übertrittszeit dem zuständigen Verband im Original oder über das „Online-Meldewesen“ vorzulegen! Für die Freigabe eines Spielers kann eine der freien Vereinbarung unterliegende Entschädigung gefordert werden.
Korrigierte Freigabevermerke dürfen vom Verband nicht angenommen werden. Im Freigabeverfahren sind jedoch Befristungen zulässig, wobei folgendes gilt:
a) In der Sommerübertrittszeit ausgestellte Befristungen sind bis zum 30. Juni des kommenden Jahres gültig. In der Winterübertrittszeit ausgestellte Befristungen sind bis zum 30. Juni des laufenden Jahres gültig.
b) Bei einer befristeten Freigabe ist eine einvernehmliche Aufhebung der Freigabe in der Winterübertrittszeit möglich, wenndem Verband des abgebenden Vereins die Zustimmung beider Vereine und des Spielers nachgewiesen wird.
c) Die Rückkehr zum Stammverein erfolgt nach Ablauf der Befristung automatisch und gilt nicht als Vereinswechsel. Die Verbände sind im Falle der Rückkehr des Spielers zum Stammverein berechtigt, zusätzlich die Abgabe eines Anmeldescheines zu verlangen. Der Spieler kann von seinem Stammverein in der betreffenden Übertrittszeit neuerlich abgegeben werden.
d) Erfolgt während der Dauer einer befristeten Freigabe eine Statusänderung eines Amateurspielers – durch Abschluss eines Vertrages für die Dauer der befristeten Freigabe oder über die Befristung hinaus – zum Nichtamateur, so ist dies nur zulässig mit Zustimmung des abgebenden Vereins oder durch Zahlung der Ausbildungs- und Förderungsentschädigung gemäß dem Anhang des Regulativs bei fehlender Zustimmung des abgebenden Vereins. Die Zahlung ist vom auf nehmenden Verein an den abgebenden Verein binnen 8 Tagen ab der vorgenommenen Statusänderung zu leisten.
e) Bei Vornahme einer Statusänderung erlischt die Spielberechtigung des Spielers ab der vorgenommenen Statusänderung für die Dauer der befristeten Freigabe bzw. die Dauer des abgeschlossenen Vertrages und erfolgt eine Anzeige gegen den Spieler und gegen den aufnehmenden Verein beim zuständigen Ausschuss des zuständigen Verbandes. Die Beteiligten sind nach der ÖFB-Rechtspflegeordnung zu belangen. Der Ausschuss hatden Zeitpunkt der Statusänderung festzustellen.
Eine dem Spieler vorab schriftlich zugesicherte (ggf. kostenlose) Freigabe ist bei einem späteren Vereinswechsel zu berücksichtigen.
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