Nationaler Vereinswechsel ohne Freigabeverfahren
Das Regelwerk des ÖFB für Spielerwechsel zwischen Vereinen ist unübersichtlich und schwierig. Nach und nach beschäftigen wir uns deshalb mit den einzuhaltenden Vorgaben.
Nachdem wir uns bereits mit dem nationalen Vereinswechsel für Amateure im Allgemeinen beschäftigt haben, gehen wir nachfolgend näher auf die Richtlinien eines Vereinswechsel ein, bei dem die Freigabe des abgebenden Vereins nicht erteilt wird.
Wenn sich zwei Verein nicht einigen können, kann in der Sommerübertrittszeit die Freigabe für einen Amateurspieler in Form einer Entschädigungszahlung an den Verein oder an den zuständigen Verband, der dann das Geld an den abzugebenden Verein weiterleitet, geschehen. Sowohl der aufnehmende Verein als auch der Spieler müssen dann dem abgebenden Verein zwischen dem 1. Juni und 20. Juni den Wechsel mittels eingeschriebenen Briefes mitteilen. Der Spieler muss außerdem bis 20. Juni beim zuständigen Verband angemeldet sein. (Hierfür gilt wie immer das Datum des Poststempels.)
Für die Anmeldung werden benötigt:
a) der vollständig ausgefüllte Anmeldeschein
b) der schriftliche Nachweis über die erfolgte Bezahlung der Entschädigung
c) der Nachweis über die schriftliche Verständigung des abgebenden Vereins (z.B. Aufgabeschein).
d) ein aktuelles Passfoto für den Spielerpass
Der abgebende Verein hat bis spätestens 30. Juni (Datum des Poststempels) den alten Spielerpass an seinen Verband zu senden.
Ab 5. Juli ist der Spieler dann bei Registrierung vom Verband spielberechtigt. Bei nicht ordnungsgemäßer oder fristgerechter Anmeldung ist der Wechsel unwirksam.
Wechselt ein gemäß dieser Bestimmung erworbener Spieler bereits in der darauf folgenden Winterübertrittszeit zu einem Verein einer höheren Leistungsstufe, so erhöht sich die zu zahlende Entschädigung nachträglich auf jenen Betrag, der bei einem Wechsel zu einem Verein dieser Leistungsstufe zu zahlen gewesen wäre. Zahlungspflichtig für diesen Erhöhungsbetrag ist jener Verein, der den Spielern in der Sommerübertrittszeit erworben hat.
Wechselt ein Spieler zu einem bereits lizenzierten Meister der Regionalliga, dann sind für die Höhe der Entschädigung die entsprechenden Bestimmungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga anzuwenden. Verfügt der Regionalligameister zum Zeitpunkt der Anmeldung des Spielers noch nicht über eine rechtskräftige Lizenz der Österreichischen Fußball-Bundesliga, ist er zunächst nur verpflichtet, die Entschädigung gemäß dem ÖFB-Regulativ zu bezahlen. Der Differenzbetrag auf die Entschädigung nach den Regelungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga ist binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Lizenz an den abgebenden Klub zu entrichten.
In eigener Sache: Wir sind gerade dabei die größte Online-Spielerbörse im österreichischen Fußball aufzubauen und würden uns freuen wenn du Teil unserer Community wirst. Registriere dich doch gleich kostenlos und nütze die Vorteile unserer Plattform.
- schnelle & kostenlose Registrierung
- anonyme & objektive Profile
- detaillierte & innovative Filterfunktion
- einfaches & direktes Nachrichtensystem