Wechsel: Regeln, Fristen, Unterlagen (STFV)
Noch 1 Monat bis Transferfenster Ende für einen Vereinswechsel: Aus aktuellem Anlass dürfen die Bestimmungen für die Übertrittszeit Sommer 2016 wie folgt in Erinnerung gebracht werden:
Bis 20. Juni 2016
Erwerb eines Spielers ohne Zustimmung des abgebenden Vereines. Übertritt gem. § 9 (Vereinswechsel ohne Zustimmung des abgebenden Vereines) ÖFB-Regulativ.
Letzter Tag für die schriftliche Verständigung durch den erwerbenden Verein an den Stammverein, die Bezahlung der vorgesehenen Entschädigung, sowie Anmeldung des Spielers beim zuständigen Landesverband mit den erforderlichen Unterlagen.
Bis 30. Juni 2016
Ende der befristeten Freigaben und amtlich befristete Freigaben.
Rücksendung des Spielerpasses bis spätestens 5. Juli 2016 an den Stammverein.
Übertritt gemäß § 9 (Vereinswechsel ohne Zustimmung des abgebenden Vereines):
Übersendung des Spielerpasses durch den abgebenden Verein an den Verband.
5.- 11. Juli 2016
Nur in diesem Zeitraum können sich Spieler von ihrem Verein nachweislich schriftlich (eingeschrieben) abmelden. Eine Abmeldung beim Landesverband bewirkt KEINE Abmeldung!!!
5. - 15. Juli 216
Vereinswechsel im Freigabeverfahren für nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler (geboren vor dem 1.1.1998)
Bis 10. August 2016
Vereine müssen ihre abgemeldeten Spieler bis zu diesem Zeitpunkt dem Verband unter Vorlage des Spielerpasses schriftlich bekannt geben.
ALLGEMEINES:
- Es können keine Unterlagen (Spielerpässe/Anmeldeschein etc.) beim StFV hinterlegt werden! “Anmeldeschein” kann nur als Original abgegeben werden (keine Kopien), die Durchschläge bleiben bei den Vereinen bzw. Spielern.
- Arztvermerk (wenn erforderlich) muss auf dem Anmeldeschein sein. (nicht als Beilage)
- Auskünfte über den Fortschritt der Bearbeitung führen zu Verzögerungen und werden daher nicht erteilt.
- Alle Arten der Vereinswechsel sind auf der Rückseite des Anmeldescheines genauestens erläutert. Außerdem sind die Durchschläge des Anmeldescheines entsprechend aufzuteilen und nur das Original ist an die Geschäftsstelle zu senden.
- Die Anforderungen von Duplikatsspielerpässen sind nur mehr Online möglich. Das Ausfüllen eines Anmeldescheines entfällt.
Dazu ist im Onlinemeldewesen unter Punkt “Meldecode Sp” der Spieler aufzurufen und an den Verband weiterzuleiten. Die Spielercard wird ehest möglich an die offizielle Vereinsadresse durch das Servicecenter des StFV übermittelt bzw. wird wenn gewünscht im Servicecenter zur Abholung bereit gestellt.
Befristete und unbefristete Freigaben für Spieler vor dem 1.1.1998 geboren – Anmeldeschein Punkt B
Freigabe – unbefristet und befristet – gem. § 8 ÖFB-Regulativ
Für nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler – Spieler geboren vor dem 1. Jänner 1998 – möglich vom 5. bis 15. Juli 2016:Die Freigaben werden via Online-Meldewesen durchgeführt und von den Vereinen elektronisch bestätigt. Der Anmeldeschein muss nicht mehr vorher in der Geschäftsstelle des StFV gekauft werden, er wird einfach nach der elektronischen Bestätigung des abgebenden Vereines zu Hause ausgedruckt. Das Spielerfoto kann ebenfalls von zu Hause aus hochgeladen werden. Lediglich die Unterschrift des Spielers muss am ausgedruckten Anmeldeschein angebracht und als Original mit dem Spielerpass an die Geschäftsstelle des Steirischen Fußballverbandes bis spätestens 15. Juli 2016 übermittelt werden oder NEU über Dokumentenupload bis 15. Juli 2016 an den Landesverband übermittelt werden. Bitte unbedingt beachten, dass dieser Anmeldeschein vollständig und im Original bis spätestens 15. Juli 2016 im StFV einlangen muss.
Es reicht nicht, wenn die elektronische Freigabe in der Übertrittszeit erteilt wird und der Anmeldeschein erst nach dem 15. Juli 2016 im StFV abgegeben wird. In diesem Fall muss der Übertritt ABGELEHNT werden.Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass der Verein zwar von einer Anfrage per Intramail verständigt wird – jedoch nur dann, wenn ein Transferberechtigter auch angelegt ist. Es wird daher unbedingt notwendig sein, mit einem Funktionär des abgebenden Vereines auch persönlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen um nach erzieltem Einvernehmen einen Onlinetransfer durchführen zu können.Gem. § 8 Abs. 4 des Regulativs des ÖFB kann für die Freigabe eines Spielers eine der freien Vereinbarung unterliegende Entschädigung gefordert werden.
Durch Übereinkunft beider Vereine und des Spielers in der dafür in Frage kommenden Übertrittszeit (5. bis 15. Juli 2016). Die Freigabe ist auf dem “Anmeldeschein – Formular für den Vereinswechsel” zu vermerken und muss zwischen dem 1. Juni 2016 und 15. Juli 2016 ausgestellt sein.
Eine befristete Freigabe kann für nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler nur bis 30.6.2017 ausgestellt werden. Eine Auflösung der befristeten Freigabe ist NUR im Jänner 2017 möglich! Der Spieler ist bis spätestens 15. Juli 2016 (Poststempel eingeschriebene Briefsendung) beim zuständigen Verband anzumelden.
Unterlagen:
- Formular “Anmeldeschein – Formular für den Vereinswechsel/Deckblatt” (mit Freigabevermerk!) Datum zwischen 1. Juni 2016 und 15. Juli 2016
- oder Anmeldung via Fußball-Online (Online-Anmeldung) – Meldecode B
- bisheriger Spielerpass
- bei Freigaben von Bundesligavereinen bzw. von bisherigen Vertragsspielern die Bestätigung: Vertragsspieler oder Amateurspieler
- 1 aktuelles Passbild (im Netzwerk Fußball-Online zu aktualisieren)
ACHTUNG NEU seit 1. Juli 2013:
Die Erteilung einer Freigabe ist jeweils vom Beginn des Spieljahres bis zum 30. April zulässig. Ab dem 1. Mai kann KEINE Freigabe mehr für das laufende Spieljahr erteilt werden!!!
Möglichkeiten einer unbefristeten oder befristeten Freigabe:
- Bei Einigung mit dem Stammverein
- Domizilwechsel, bei welchem es dem Spieler nicht zumutbar ist, bei seinem Verein weiter zu spielen (über Ansuchen an den Kontrollausschuss und Vorlage des Meldenachweises)
- Schnupperjahr – erfolgt die Erstanmeldung eines Nachwuchsspielers vor Vollendung der 13. Lebensjahres, kann er auf Antrag über den Kontrollausschuss gemäß § 5 Abs. 2 ÖFB-Regulativ einen einmaligen Vereinswechsel innerhalb des ersten Jahres, berechnet ab dem Datum der Erstanmeldung, vornehmen.
- dauerndes oder vorübergehendes Fehlen einer ausreichenden sportlichen Betätigungsmöglichkeit (über Ansuchen an den Kontrollausschuss)
- sportliche Verbesserung (über Ansuchen an den Kontrollausschuss)
- Befristete Freigaben für Nachwuchsspieler enden spätestens mit 30.6. des Jahres, in dem der Spieler seine Nachwuchsspielberechtigung verliert.
Unterlagen:
- Formular “Anmeldeschein – Formular für den Vereinswechsel – Punkt E ” bestätigt von beiden Vereinen, versehen mit allen erforderlichen Unterschriften (Erziehungsberechtigte(r) und Spieler) – auch über Meldewesen-Online mit Meldecode E möglich – Vorgangsweise ident mit bei nicht mehr nachwuchsspielberechtigten Spielern (siehe oben)
- Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich
- Bisheriger Spielerpass
- aktuelles Passbild (über Fußball-Online aktualisieren)
Vereinswechsel ohne Freigabe/Anmeldeschein Punkt C (Zwangserwerb)
Kann zwischen Vereinen keine Einigung erzielt werden, kann nur bis 20. Juni 2016 die Freigabe für einen Nachwuchs- oder Amateurspieler durch Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden.
Hierbei ist folgende Vorgangsweise zu beachten:
- Der aufnehmende Verein und der Spieler haben gemeinsam dem abgebenden Verein bis spätestens 20. Juni 2016 z. B. mittels ÖFB-Formular (Durchschlag des “Anmeldeschein – Formular für den Vereinswechsel”) eingeschrieben den Übertritt anzuzeigen.
- Der aufnehmende Verein hat gleichzeitig die vorgeschriebene Entschädigung zu entrichten (spätestens 20. Juni 2016).
- Der Spieler ist bis spätestens 20. Juni 2016 beim zuständigen Landesverband anzumelden.
Unterlagen:
- “Anmeldeformular – Formular für den Vereinswechsel/Deckblatt” bis spätestens 20. Juni 2016 an den zuständigen Landesverband
- gleichzeitige Vorlage der Postaufgabebestätigung der schriftlichen Verständigung des abgebenden Vereines und Kopie des Einzahlungsbeleges der vorgeschriebenen Entschädigung.
- Übersendung des alten Spielerpasses an den StFV bis spätestens 30. Juni 2016 durch den abgebenden Verein
- 1 aktuelles Passbild (im Netzwerk Fußball-Online zu aktualisieren)
Rückmeldung zum Stammverein nach Ablauf der befristeten Freigabe “G”
Der ausleihende Verein hat bis längstens 30. Juni 2016 den Spielerpass an den Stammverein zurück zusenden. Der Stammverein kann den Spieler jederzeit zurück melden
Gemäß ÖFB-Rechtsabteilung werden Spieler und Spielerinnen, deren befristete Freigaben abgelaufen ist, von der EDV automatisch zum Stammverein im Meldewesen zurückgemeldet und sind ab diesem Zeitpunkt wieder für ihren Stammverein in Fußballösterreich online verfügbar und spielberechtigt.
Der Stammverein muss allerdings einen neuen Spielerpass anfordern, um die Verhängung von Ordnungsstrafen wegen Antreten ohne Spielerpass zu vermeiden.
Sollte eine solcher Spieler oder Spielerin vom Stammverein wieder befristet oder unbefristet freigegeben werden, ist nur 1 Anmeldeschein mit der Freigabe vorzulegen. Die Vorlage von zwei Anmeldescheinen (einen für die Rückmeldung und einen für die Weitergabe) ist nicht erforderlich.
Abmeldung von Spielern
Möglich in der Zeit von 5. bis 11. Juli 2016. Der Spieler muss sich mit eingeschriebenem Brief beim Stammverein abmelden (bei Spielern unter 18 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters erforderlich).
Vorgang der Verständigung des StFV durch den Verein:
Übersendung des Spielerpasses mit einer Kopie der Abmeldung des Spielers bis spätestens einen Monat nach erfolgter Abmeldung an die Geschäftsstelle des StFV.
Vereinswechsel eines Spielers nach erfolgter Abmeldung im Jahr 2015/Anmeldeschein Punkt D
Unterlagen:
- Formular “Anmeldeschein – Formular für den Vereinswechsel/Deckblatt” Punkt D
- 1 aktuelles Passbild
Vereinswechsel eines Spielers ohne Abmeldung mit Wartezeit/Anmeldeschein Punkt F
Ohne Abmeldung einem neuen Verein (ohne Ablösezahlungen) beitreten können Nachwuchsspieler die 1 Jahr, und nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler die 1 ½ Jahre an keinem Pflichtspiel für ihren Verein teilgenommen haben. Hierbei ist der abgebende Verein verpflichtet, dem Kontrollausschuss schriftlich mitzuteilen, wann und in welcher Mannschaft der Spieler das letzte Pflichtspiel für seinen Verein absolviert hat.
Unterlagen:
- Formular “Anmeldeschein Formular für den Vereinswechsel” mit der Bestätigung über die Einhaltung der Frist durch den abgebenden Verein (Angabe des letzten Pflichtspieles)
- alter Spielerpass bei Verlust des Spielerpasses: “Verlustbestätigung” des abgebenden Vereines beilegen
- 1 aktuelles Passbild
Bei Neuanmeldung zu erbringen:
Für alle Spieler jederzeit möglich:
- Anmeldung via Fußball-Online (Online-Anmeldung Meldecode A) oder
mittels ORIGINAL-ÖFB-Anmeldeformular - 1 aktuelles Passfoto
- Kopie Meldezettel
- Kopie Geburtsurkunde / Reisepass
- Arztvermerk am ausgedruckten Anmeldeschein (für alle Spieler)
Weitere Infos bezüglich Auslandstransfers und Ausbildungsentschädigungen auf: http://stfv.fussballoesterreich.at/st/Start/Sommeruebertrittszeit-2016.html
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